Hallo Zusammen,
im Zuge der Nachvollziehbarkeit (DSGVO, GOBD), sollte ich ja den kompletten Lebenszyklus eines Dokuments nachvollziehen können. Das geht bei "lebenden" Dokumenten ja mittlerweile ganz gut über die Dokument Historie. Nun soll ich aber beispielsweise für einen Bewerber nachweisen können, dass wir seine digitalen Unterlagen gelöscht haben. (So will es die DSGVO). Hat hierzu schon jemand einen Prozess implementiert, um das zu protokollieren?
Best Grüße