Ansichten:
Verhalten:
Bei der Verwendung des File Cabinets Plugins sind einige Schränke ausgegraut und können nicht aufgerufen oder bearbeitet werden.
 
Lösung:
Dieses Verhalten ist darauf zurückzuführen, dass Ihr Benutzerkonto zwar über alle erforderlichen Berechtigungen zur Verwendung des Schranks verfügt, aber nicht Eigentümer dieser bestimmten Aktenschränke ist.
Um dieses Problem zu beheben, muss ein Benutzerkonto, das Eigentümerrechte für diese Schränke hat, Ihrem Benutzerkonto Eigentümerrechte erteilen. Bitte lesen Sie die folgende Anleitung, um einem anderen Konto Eigentümerrechte zu erteilen;
 
  1. Navigieren Sie von dem Benutzerkonto, das Eigentümerrechte für den/die betroffenen Aktenschrank/e hat, über das Dropdown-Menü unter Ihrem Benutzernamen zur Seite "Konfigurationen" und rufen Sie das Plugin " Aktenschränke" auf.



    Hinweis: Bitte beachten Sie, dass Sie für den Zugriff auf das Plugin "Aktenschränke" möglicherweise Administratorrechte benötigen.
  2. Doppelklicken Sie auf das Archiv, für das das betroffene Konto Eigentümerrechte benötigt.
  3. Klicken Sie auf die Registerkarte " Berechtigungen ", aktivieren Sie das Kontrollkästchen in der Spalte " Eigentümer" für den betroffenen Benutzer und klicken Sie oben rechts auf " Speichern" .




    4. Lassen Sie den betroffenen Benutzer seine Seite aktualisieren oder sich abmelden und wieder anmelden, damit die Änderung wirksam wird. Wenn Sie mehr als einem Benutzer das Recht geben, Aktenschränke zu erstellen, ist es am besten, ein Funktionsprofil zu erstellen, das die Funktion "Aktenschränke konfigurieren" gewährt, und dieses Funktionsprofil dann einer Rolle zuzuweisen.
KBA ist sowohl für On-Premise- als auch für Cloud-Organisationen anwendbar
 
Bitte beachten Sie: Dieser Artikel ist eine Übersetzung aus dem Englischen. Die in diesem Artikel enthaltenen Informationen basieren auf der/den englischsprachigen Originalversion(en) des Produkts. In der übersetzten Version unserer Artikel können kleinere Fehler enthalten sein, z.B. in der Grammatik. Wir können zwar nicht für die vollständige Richtigkeit der Übersetzung garantieren, aber in den meisten Fällen werden Sie sie als ausreichend informativ empfinden. Im Zweifelsfall wechseln Sie bitte zurück zur englischen Version dieses Artikels.